Leider werden einige Leistungen nicht mehr gefördert, wie z. B. die erstmalige Erstellung einer Webseite sowie die Anpassung einer bestehenden. Weiterhin bis zu 50 % oder 16.500 € gefördert wird die Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie, die Nutzung externer Auktions-, Verkaufs- oder Dienstleistungsplattformen sowie Social-Media-Tools, Website-Monitoring und Content-Marketing sowie nachgeordnete Geschäftsprozesse eines Online-Shops, wie bspw. die Warenbereitstellung und Zahlungsverfahren. Die Möglichkeiten zur Förderung können wir am besten in einem gemeinsamen Gespräch klären – kontaktieren Sie uns!
Alle weiteren Infos zu „go-digital“ finden Sie in unserem Blog-Artikel vom April 2021 zusammengefasst:
„go-digital“ Förderung mit bis zu 16.500 € für Websites und Shops
Oder informieren Sie sich umfassend auf der Plattform des Bundesministeriums:
www.bmwi-go-digital.de