Ergebnis der Onlineprüfung
Von den 13.404 überprüften Websites konnte das BayLDA bei 2.449 die Verwendung von Google Analytics feststellen. Von diesen Websites setzten jedoch nur 3% das Tracking-Programm datenschutzkonform ein.
Das BayLDA wird die anderen 2.371 betroffenen Webseitenbetreiber anschreiben und um eine zügige Behebung der datenschutzrechtlichen Mängel bitten. Eine kostenpflichtige Abmahnung droht vorerst noch nicht, doch schon nach dem nächsten Prüfgang Ende Mai können finanzielle Sanktionen verhängt werden.
(Quelle: Presseartikel des BayLDA von 07.05.2012)
Überprüfungskriterien
Das BayLDA hat mit seinem Prüfprogramm nach folgenden Kriterien durchsucht:
- Korrekte Implementierung des Tracking-Codes mit dem Zusatz „_anonymizeIp“
- Hinweis auf eine Datenschutzerklärung, in welcher über den Einsatz von Google Analytics informiert wird.
- Widerspruchsmöglichkeit des Webseitenbesuchers durch den Einsatz von Browser-Plug-ins
Hintergrundinformationen und weitere Erläuterungen zur Onlineprüfung finden Sie auf der Homepage des BayLDA.
Was muss getan werden?
Um das Analyse-Tool datenschutzkonform einzusetzen, sind folgende fünf Schritte notwendig:
- Vertrag mit Google zur Auftragsdatenverarbeitung
- Anonymisierung der IP-Adressen
- Erweiterte Datenschutzerklärung
- Widerspruchsmöglichkeit für den Webseitenbesucher
- Löschung der bereits gesammelten Daten